Tausche Prostitution gegen Arbeit
Es gibt zwei interessante Paragrafen im deutschen Strafrecht, die die Zuhälterei und die Ausbeutung Prostituierter verbieten. Gemeint sind die Paragraphen § 180a StGB (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a StGB (Zuhälterei). Zu Recht, wird der brave Bürger sagen, ist es verboten, Menschen auszubeuten oder zuzuhalten. Aber da steht nichts von Menschen, sondern etwas von Prostituierten.
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