Positionspapier der Grünen-Fraktion in NRW

Ich wurde auf Twitter gefragt, was ich vom jüngsten Positionspapier der Grünen-Fraktion in NRW zum Thema Menschenhandel und Prostitution halte.

Höflich ausgedrückt, ich empfinde es als allenfalls gut gemeint. Folgende Aspekte stoßen mir als Sexarbeiterin und Mitglied des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. auf:

In der Einleitung heißt es, Menschenhandel und Prostitution dürften nicht miteinander vermengt werden, trotzdem wird ein Positionspapier beschlossen, das Forderungen zum Thema Menschenhandel UND zum Thema Sexarbeit in ein- und demselben Papier anhandelt. Eine Trennung zu fordern, aber nicht auch selbst vorzuleben, ist schon mal inkonsequent. Durch die gemeinsame Abhandlung beider Themen entsteht beim Leser wiederum der Eindruck, Menschenhandel wäre ein Problem, das allein im Bereich der Prostitution existiert. Dabei gibt es Opfer, die als Köche, als Zimmermädchen, als Putzfrau oder Bauarbeiter arbeiten, d.h. in Arbeitsbereichen tätig sind, die im Gegensatz zur Prostitution nicht unter spezieller polizeilicher Kontrolle stehen. Sogar das Strafrecht kennt neben dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung jenen zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft. Wobei man ruhig kritisch fragen darf, warum das Strafrecht Ausbeutung in der Prostitution nicht als Ausbeutung der Arbeitskraft versteht. Solche Widersprüche zur beruflichen Anerkennung der Prostitution im deutschen Strafrecht dürften die Grünen ruhig kritisch anmerken.

Außerdem demonstriert die Einleitung die unreflektierte Vermengung von Sexarbeit mit Straftaten durch die Benutzung des Begriffs „Zwangsprostitution“. Nach Auffassung von uns Sexworkern ist Prostitution immer ein freiwilliger Akt. Die Berufsausübung „des Geldes wegen“ verstehen wir nicht als Zwang. Sexualität, die gegen den Willen und/oder unter Gewalteinfluß erzwungen wird, ist keine Prostitution, sondern Vergewaltigung und nach StGB verboten. Eine finanzielle Ausbeutung Prostituierter ist ebenfalls keine Zwangsprostitution, sondern Ausbeutung und nach StGB verboten. Das Verschleppen über Grenzen oder Locken in die Prostitution unter Täuschung ist keine Zwangsprostitution, sondern Menschenhandel und nach StGB verboten. „Zwangsprostitution“ ist kein Straftatbestand, sondern ein Kampfbegriff, der das allgemeine gesellschaftliche Unwerturteil gegen Sexarbeit demonstriert und damit das Stigma eher verstärkt als abbaut.

Zu den einzelnen Forderungen:

Wenn ein Ende der Stigmatisierung wirklich angestrebt wird, würde es sich empfehlen, durch den Verzicht auf Kampfbegriffe wie „Zwangsprostitution“ gleich selbst damit anzufangen. Warum werden die gemeinten Straftaten nicht so genannt, wie sie im StGB heißen?

Die Formulierung „Auslegen von Kondomen“ ist mir zu schwamming. Wir kennen Regelungen zum Kondomzwang aus Bayern und Saarland und dabei handelt es sich nicht um Arbeitsschutzbestimmungen, sondern um repressive Maßnahmen, die zu einer Ermächtigung der Polizei und zu vermehrten Racial Profiling führen. Woran denken die Grünen da?

Wie die Mehrheit der Mitglieder des BesD e.V. spreche auch ich mich GEGEN eine Konzessionierung (= Erlaubnispflicht) aus. Wir finden, dass eine Anzeigepflicht nach §14 GewO völlig hinreicht und eine Erlaubnispflicht demgegenüber keine nennenswerten Vorteile bringt – insbesondere nicht in Hinblick auf die Stärkung unserer Rechte. In jedem Falle müßte eine gewerberechtliche Regulierung zunächst eine definitorische Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer Prostitutionsstätte, einer reinen Zimmervermietung ohne Logistik und einer selbstständigen Prostituieren, die allein in ihrer Wohnung anschafft, vornehmen. Tut sie das nicht, bedeutet gewerberechtliche Regulierung ein Zwangsouting für selbstständige Sexarbeiter. Wir präferieren nicht die gewerberechtliche Regulierung der selbstständig ausgeübten Prostitution, sondern ihre Anerkennung als freier Beruf nach §18 EStG und §13 BauNVO.

Dass die Konzessionierung einen wirksamen Beitrag zum Schutz gegen Ausbeutung und Mietwucher leistet, halte ich für Blödsinn. Ich verstehe nicht einmal, wie das in der Theorie funktionieren sollte, geschweige denn in der Praxis.

Einen Ausbau der Beratungs-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten wünschen wir uns auch, ebenso Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung und Vermittlung durch Arbeitsämter und Jobcenter, von denen wir heute z.T. weggeschickt werden. Vor allem aber darf eine Finanzierung von Beratungsstellen nicht mehr an die Bedingung geknüpft sein, dass diese eine Ausstiegsberatung anbieten. Ich fühle mich in meiner Berufswahl nicht respektiert, wenn die erste und einzige Empfehlung, die ich bekomme, der Ausstieg ist. Das vermittelt mir den Eindruck, dass meine Tätigkeit als unwert erachtet und mir eine berufliche Perspektive IN der Sexarbeit eigentlich nicht zugestanden wird.

Kommunale Runde Tische sind nett und erlauben inzwischen sogar einigen wenige Sexarbeitern die Teilnahme an den Gesprächen, haben uns aber in den letzten 10 Jahren politisch noch nicht viel weiter gebracht. Das ProstG ist noch nicht einmal in allen Bundesländern konsequent umgesetzt, da wird schon wieder eine Neuregelung gefordert. Nach wie vor ist Prostitution in jedem Bundesland anders reguliert. Es gelten überall andere Rechte und Pflichten und die Rechtsunsicherheit unter uns Anbietern ist daher nach wie vor enorm.

Im gesamten Positionspapier vermisse ich Forderungen nach einer konsequenten Entkriminalisierung der Prostitution. Es gibt keine Forderungen nach Streichung der prostitutionsspezifischen Paragraphen im StGB, keine nach Subsummierung des §232 unter §233 StGB, keine nach Streichung des §297 EGStGB, Streichung des §104 StPO, Streichung des §55 AufenthG oder Streichung der §§119-120 OwiG. Wenn Prostitution zwar erlaubt ist, aber wir unserem Beruf nicht wie mündige, erwachsene, selbstbestimmte Bürger nachgehen dürfen, dann bleibt die Legalisierung ein Lippenbekenntnis.

Ich vermisse zudem eine deutliche und explizite Abkehr von sämtlichen Sonderbesteuerungsverfahren sowie – aus aktuellem Anlaß – von der auf Europaebene diskutierten Freierbestrafung.


 
 
 

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