{"id":844,"date":"2014-04-08T18:13:50","date_gmt":"2014-04-08T16:13:50","guid":{"rendered":"http:\/\/courtisane.de\/blog\/?p=844"},"modified":"2014-04-08T18:13:50","modified_gmt":"2014-04-08T16:13:50","slug":"positionspapier-der-grunen-fraktion-in-nrw","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/courtisane.de\/blog\/?p=844","title":{"rendered":"Positionspapier der Gr\u00fcnen-Fraktion in NRW"},"content":{"rendered":"<p>Ich wurde auf Twitter gefragt, was ich vom j\u00fcngsten <a href=\"http:\/\/gruene-fraktion-nrw.de\/aktuell\/aktuelldetail\/nachricht\/rechte-der-sexarbeiterinnen-staerken-opfer-von-menschenhandel-schuetzen-1.html\">Positionspapier der Gr\u00fcnen-Fraktion in NRW zum Thema Menschenhandel und Prostitution<\/a> halte.<\/p>\n<p>H\u00f6flich ausgedr\u00fcckt, ich empfinde es als allenfalls gut gemeint. Folgende Aspekte sto\u00dfen mir als Sexarbeiterin und Mitglied des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. auf:<!--more--><\/p>\n<p>In der Einleitung hei\u00dft es, Menschenhandel und Prostitution d\u00fcrften nicht miteinander vermengt werden, trotzdem wird ein Positionspapier beschlossen, das Forderungen zum Thema Menschenhandel UND zum Thema Sexarbeit in ein- und demselben Papier anhandelt. Eine Trennung zu fordern, aber nicht auch selbst vorzuleben, ist schon mal inkonsequent. Durch die gemeinsame Abhandlung beider Themen entsteht beim Leser wiederum der Eindruck, Menschenhandel w\u00e4re ein Problem, das allein im Bereich der Prostitution existiert. Dabei gibt es Opfer, die als K\u00f6che, als Zimmerm\u00e4dchen, als Putzfrau oder Bauarbeiter arbeiten, d.h. in Arbeitsbereichen t\u00e4tig sind, die im Gegensatz zur Prostitution nicht unter spezieller polizeilicher Kontrolle stehen. Sogar das Strafrecht kennt neben dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung jenen zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft. Wobei man ruhig kritisch fragen darf, warum das Strafrecht Ausbeutung in der Prostitution nicht als Ausbeutung der Arbeitskraft versteht. Solche Widerspr\u00fcche zur beruflichen Anerkennung der Prostitution im deutschen Strafrecht d\u00fcrften die Gr\u00fcnen ruhig kritisch anmerken.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem demonstriert die Einleitung die unreflektierte Vermengung von Sexarbeit mit Straftaten durch die Benutzung des Begriffs &#8222;Zwangsprostitution&#8220;. Nach Auffassung von uns Sexworkern ist Prostitution immer ein freiwilliger Akt. Die Berufsaus\u00fcbung &#8222;des Geldes wegen&#8220; verstehen wir nicht als Zwang. Sexualit\u00e4t, die gegen den Willen und\/oder unter Gewalteinflu\u00df erzwungen wird, ist keine Prostitution, sondern Vergewaltigung und nach StGB verboten. Eine finanzielle Ausbeutung Prostituierter ist ebenfalls keine Zwangsprostitution, sondern Ausbeutung und nach StGB verboten. Das Verschleppen \u00fcber Grenzen oder Locken in die Prostitution unter T\u00e4uschung ist keine Zwangsprostitution, sondern Menschenhandel und nach StGB verboten. &#8222;Zwangsprostitution&#8220; ist kein Straftatbestand, sondern ein Kampfbegriff, der das allgemeine gesellschaftliche Unwerturteil gegen Sexarbeit demonstriert und damit das Stigma eher verst\u00e4rkt als abbaut.<\/p>\n<p>Zu den einzelnen Forderungen:<\/p>\n<p>Wenn ein Ende der Stigmatisierung wirklich angestrebt wird, w\u00fcrde es sich empfehlen, durch den Verzicht auf Kampfbegriffe wie &#8222;Zwangsprostitution&#8220; gleich selbst damit anzufangen. Warum werden die gemeinten Straftaten nicht so genannt, wie sie im StGB hei\u00dfen?<\/p>\n<p>Die Formulierung &#8222;Auslegen von Kondomen&#8220; ist mir zu schwamming. Wir kennen Regelungen zum Kondomzwang aus Bayern und Saarland und dabei handelt es sich nicht um Arbeitsschutzbestimmungen, sondern um repressive Ma\u00dfnahmen, die zu einer Erm\u00e4chtigung der Polizei und zu vermehrten Racial Profiling f\u00fchren. Woran denken die Gr\u00fcnen da?<\/p>\n<p>Wie die Mehrheit der Mitglieder des BesD e.V. spreche auch ich mich GEGEN eine Konzessionierung (= Erlaubnispflicht) aus. Wir finden, dass eine Anzeigepflicht nach \u00a714 GewO v\u00f6llig hinreicht und eine Erlaubnispflicht demgegen\u00fcber keine nennenswerten Vorteile bringt &#8211; insbesondere nicht in Hinblick auf die St\u00e4rkung unserer Rechte. In jedem Falle m\u00fc\u00dfte eine gewerberechtliche Regulierung zun\u00e4chst eine definitorische Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer Prostitutionsst\u00e4tte, einer reinen Zimmervermietung ohne Logistik und einer selbstst\u00e4ndigen Prostituieren, die allein in ihrer Wohnung anschafft, vornehmen. Tut sie das nicht, bedeutet gewerberechtliche Regulierung ein Zwangsouting f\u00fcr selbstst\u00e4ndige Sexarbeiter. Wir pr\u00e4ferieren nicht die gewerberechtliche Regulierung der selbstst\u00e4ndig ausge\u00fcbten Prostitution, sondern ihre Anerkennung als freier Beruf nach \u00a718 EStG und \u00a713 BauNVO.<\/p>\n<p>Dass die Konzessionierung einen wirksamen Beitrag zum Schutz gegen Ausbeutung und Mietwucher leistet, halte ich f\u00fcr Bl\u00f6dsinn. Ich verstehe nicht einmal, wie das in der Theorie funktionieren sollte, geschweige denn in der Praxis.<\/p>\n<p>Einen Ausbau der Beratungs-, Aus- und Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten w\u00fcnschen wir uns auch, ebenso M\u00f6glichkeiten zur finanziellen Unterst\u00fctzung und Vermittlung durch Arbeits\u00e4mter und Jobcenter, von denen wir heute z.T. weggeschickt werden. Vor allem aber darf eine Finanzierung von Beratungsstellen nicht mehr an die Bedingung gekn\u00fcpft sein, dass diese eine Ausstiegsberatung anbieten. Ich f\u00fchle mich in meiner Berufswahl nicht respektiert, wenn die erste und einzige Empfehlung, die ich bekomme, der Ausstieg ist. Das vermittelt mir den Eindruck, dass meine T\u00e4tigkeit als unwert erachtet und mir eine berufliche Perspektive IN der Sexarbeit eigentlich nicht zugestanden wird.<\/p>\n<p>Kommunale Runde Tische sind nett und erlauben inzwischen sogar einigen wenige Sexarbeitern die Teilnahme an den Gespr\u00e4chen, haben uns aber in den letzten 10 Jahren politisch noch nicht viel weiter gebracht. Das ProstG ist noch nicht einmal in allen Bundesl\u00e4ndern konsequent umgesetzt, da wird schon wieder eine Neuregelung gefordert. Nach wie vor ist Prostitution in jedem Bundesland anders reguliert. Es gelten \u00fcberall andere Rechte und Pflichten und die Rechtsunsicherheit unter uns Anbietern ist daher nach wie vor enorm.<\/p>\n<p>Im gesamten Positionspapier vermisse ich Forderungen nach einer konsequenten Entkriminalisierung der Prostitution. Es gibt keine Forderungen nach Streichung der prostitutionsspezifischen Paragraphen im StGB, keine nach Subsummierung des \u00a7232 unter \u00a7233 StGB, keine nach Streichung des \u00a7297 EGStGB, Streichung des \u00a7104 StPO, Streichung des \u00a755 AufenthG oder Streichung der \u00a7\u00a7119-120 OwiG. Wenn Prostitution zwar erlaubt ist, aber wir unserem Beruf nicht wie m\u00fcndige, erwachsene, selbstbestimmte B\u00fcrger nachgehen d\u00fcrfen, dann bleibt die Legalisierung ein Lippenbekenntnis.<\/p>\n<p>Ich vermisse zudem eine deutliche und explizite Abkehr von s\u00e4mtlichen Sonderbesteuerungsverfahren sowie &#8211; aus aktuellem Anla\u00df &#8211; von der auf Europaebene diskutierten Freierbestrafung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich wurde auf Twitter gefragt, was ich vom j\u00fcngsten Positionspapier der Gr\u00fcnen-Fraktion in NRW zum Thema Menschenhandel und Prostitution halte. 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