{"id":571,"date":"2013-02-10T15:55:16","date_gmt":"2013-02-10T13:55:16","guid":{"rendered":"http:\/\/courtisane.de\/blog\/?p=571"},"modified":"2013-03-04T10:36:46","modified_gmt":"2013-03-04T08:36:46","slug":"infoblatt-prostitution","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/courtisane.de\/blog\/?p=571","title":{"rendered":"Infoblatt PROstitution"},"content":{"rendered":"<blockquote><p><i> \u00bb Prostituierte arbeiten nur aus finanzieller Not. Keine Frau tut soetwas freiwillig. Wir m\u00fcssen die Frauen besch\u00fctzen. Sie sind Opfer, sie k\u00f6nnen nicht f\u00fcr sich selbst sprechen. Wir brauchen mehr polizeiliche Kontrollen. Seit der Legalisierung der Prostitution ist alles nur viel schlimmer geworden. Die Polizei hat keine M\u00f6glichkeiten, Straft\u00e4ter zu verfolgen. Ausl\u00e4nderinnen werden gegen ihren Willen \u00fcber die Grenzen geschafft und zur Prostitution gezwungen. Gewalt und Ausbeutung, Menschenhandel und organisierte Kriminalit\u00e4t sind an der Tagesordnung. Meine Nachbarin kennt eine Frau, die&#8230; Und neulich in der EMMA stand, dass&#8230; Die Freier sind alle Arschl\u00f6cher, die geh\u00f6ren bestraft. Nur ein Verbot kann die Frauen retten. \u00ab<\/i><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Mythen und Vorurteile \u00fcber Prostitution und Prostituierte sind zahlreich. Um sie zu entkr\u00e4ften und zu dekonstruieren, habe ich begonnen, in einem Etherpad Quellen, Zahlen und Fakten zu sammeln [<a href=\"https:\/\/prostitution.piratenpad.de\/quellen\">Link<\/a>], die f\u00fcr jeden Menschen nachpr\u00fcfbar sind. Auf deren Grundlage, habe ich in einem anderen Pad Infotexte verfa\u00dft [<a href=\"https:\/\/prostitution.piratenpad.de\/info\">Link<\/a>]. Das Pad mit den Infotexten ist inzwischen so weit angewachsen, dass es schwer zu navigieren wird. Daher kopiere ich die Artikel nun in mein Blog, wo ich interne Anker setzen kann. Jeder Artikel ist nun durch einen Klick auf den Link in der Gliederung direkt zu erreichen. Dieser Blogeintrag wird erg\u00e4nzt, sobald neue Artikel fertig werden. Wer Fragen, Kritik, Erg\u00e4nzungen hat &#8211; die Kommentare sind offen.<!--more--><\/p>\n<p><a name=\"top\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Gliederung<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"#allgemeines\">Allgemeines zur Prostitution in Deutschland<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#zwangsprostitution\">Zuh\u00e4lterei, Menschenhandel und &#8222;Zwangsprostitution&#8220;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#ma\u00dfnahmen\">Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von &#8222;Zwangsprostitution&#8220;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kontrolle\">Kontroll- und \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kondomzwang\">Kondomzwang und Zwangsuntersuchungen (HIV\/Aids, STDs)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#modelle\">D\u00fcsseldorfer und Dortmunder Modell<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#konzession\">Aktuelle Regulierungspl\u00e4ne der Bundesregierung (Konzessionierung)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#feminismus\">Emanzipation und Feminismus (Verkauf des K\u00f6rpers \/ der Seele)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kapitalismus\">Finanzielle Abh\u00e4ngigkeit und Ausbeutung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#links\">Weiterf\u00fchrende Links<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>In Vorbereitung sind au\u00dferdem Abschnitte zum Schwedischen Modell (Freierkriminalisierung), zu Alternativen zu den aktuellen Regierungspl\u00e4nen, zum Definitionswirrwarr des Begriffs Prostitution in der deutschen Gesetzgebung, zu Viktimisierung als Legitimation systematischer Diskriminierung Prostituierter und zu Ausl\u00e4nderfeindlichkeit als Motivator f\u00fcr diskriminierende Prostitutionsgesetzgebung.<\/p>\n<p><a name=\"allgemeines\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Allgemeines zur Prostitution in Deutschland<\/h2>\n<p>Laut Sch\u00e4tzungen des Hurenverbandes Hydra e.V., der sich BMFSJ und Bundesregierung anschlie\u00dfen, gibt es in Deutschland rund 400.000 Prostituierte [<a href=\"http:\/\/www.bmfsfj.de\/BMFSFJ\/gleichstellung,did=131998.html\">Empirische Daten zu Prostitution in Deutschland, BMFSFJ<\/a>]. Von denen seien ca. 5% &#8211; 20% m\u00e4nnlich oder nicht-weiblich und 50% &#8211; 80% MigrantInnen oder nicht-deutscher Staatsb\u00fcrgerschaft. Sch\u00e4tzungen anderer Verb\u00e4nde kommen zu anderen  Ergebnissen, die z.T. deutlich darunter oder dar\u00fcber liegen. Die meisten Menschen, die sich mit Zahlen im Erotikgewerbe besch\u00e4ftigen, sind deshalb der Meinung, dass es besser sei, gar keine Zahlen statt gesch\u00e4tzte Zahlen zu nennen. Denn empirische Daten sind deshalb schwer oder gar nicht zu erheben, weil viele Sexarbeiter dieser T\u00e4tigkeit nur nebenbei, gelegentlich oder heimlich nachgehen. In den Statistiken der Polizeien und Beratungsstellen werden lediglich jene Sexarbeiter erfa\u00dft, die in ihrem Job mit Problemen konfrontiert waren. Jene, die von Problemen unbehelligt arbeiten, tauchen in solchen Statistiken nicht auf, da es f\u00fcr sie keinen Grund gibt, sich als Sexarbeiter &#8222;zu outen&#8220; und dadurch das Risiko gesellschaftlicher Diskriminierung und Stigmatisierung einzugehen.<\/p>\n<p>Die Sexarbeit hat viele verschiedene Auspr\u00e4gungen. Neben der Prostitution auf dem Stra\u00dfenstrich oder im Bordell wird der Sexarbeit in verschiedenen anderen Auspr\u00e4gungen und an anderen Orten nachgegangen, z.B. in Hotelzimmern, Gewerbewohnungen oder SM-Studios. Dabei handelt es sich bei der bezahlten erotischen Handlung nicht immer um vaginale Penetration, f\u00fcr viele Sexarbeiter spielt der Geschlechtsakt keine oder eine untergeordnete Rolle, z.B. f\u00fcr Masseure, Dominas und Sexualbegleiter. Ob es sich bei ihnen auch um Prostituierte handelt, ist nicht definiert. Die meisten Sexarbeiter gehen diesem Beruf aus freien St\u00fccken nach; einige tun ihren Job aus purer Lust, andere gehen ihm nach, um ihre Existenz zu sichern. Aber gezwungen, mi\u00dfhandelt und ausgebeutet werden die wenigsten von ihnen. Das die Medienberichterstattung dominierende Bild von Gewalt und Kriminalit\u00e4t in der Prostitution ist ein Zerrbild, das der n\u00e4chste Abschnitt mit Zahlen und Fakten widerlegt.<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"zwangsprostitution\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Zuh\u00e4lterei, Menschenhandel und &#8222;Zwangsprostitution&#8220;<\/h2>\n<p>Die Zahlen der mutma\u00dflichen F\u00e4lle von Ausbeutung von Prostituierten (\u00a7 180a  StGB), Zuh\u00e4lterei (\u00a7 181a StGB) und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (\u00a7 232 StGB) haben seit Einf\u00fchrung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) im Januar 2002 kontinuierlich abgenommen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete im Jahr 2011 nur noch 65 F\u00e4lle von mutma\u00dflicher Ausbeutung Prostituierter (2006: 103), nur noch 238 F\u00e4lle von mutma\u00dflicher Zuh\u00e4lterei (2006: 422) und nur noch 636 F\u00e4lle mutma\u00dflichen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (2006: 712) [<a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Broschueren\/2012\/PKS2011.pdf\">Polizeiliche Kriminalstatistik 2011, BKA<\/a>]. Laut Datenbank des Statistischen Bundesamtes betrug die Zahl der verurteilten Straft\u00e4ter nach \u00a7 180a StGB im Jahr 2010 exakt 1 und die Zahl der verurteilten T\u00e4ter nach \u00a7 181a StGB exakt 34 (davon jede 7. weiblich). Die Zahl der verurteilten T\u00e4ter nach \u00a7 232 + \u00a7 233a StGB lag 2010 bei 108 (davon jede 7. weiblich) [<a href=\"http:\/\/www.uegd.de\/images\/stories\/pdf-dateien\/2010_uegd_bundeslagebild_rotlichtkriminalitaet.pdf\">Bundeslagebild Rotlichtkriminalit\u00e4t, UEGD<\/a>], wobei es sich oftmals eher um arbeits- oder ausl\u00e4nderrechtliche Probleme als um Zwang, Gewalt oder Verschleppung handelte. Diese Zahlen sind vergleichsweise gering, wenn man davon ausgeht, dass es in Deutschland ca. 400.000 Sexworker gibt. Das hei\u00dft, es wird bereits jetzt sehr effektiv gegen die sexuelle Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft von Menschen, die in der Prostitution t\u00e4tig sind, vorgegangen.<\/p>\n<p>Seit 2000 ist Menschenhandel international einheitlich definiert und wird als ein von &#8222;Schleusung&#8220; separates Problem erkannt. Im Februar 2005 folgte Deutschland der EU-Aufforderung, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Seither ist Menschenhandel keine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung mehr, sondern eine gegen die pers\u00f6nliche Freiheit. Sie beinhaltet \u00a7 232 StGB &#8222;Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung&#8220; und \u00a7 233 StGB &#8222;Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft&#8220;. Unter \u00a7 232 StGB fallen, unabh\u00e4ngig von ihrer Staatsb\u00fcrgerschaft, auch Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, die neu in die Prostitution eingestiegen sind. Daher ist es m\u00f6glich, dass ein deutscher Staatsb\u00fcrger statistisch als &#8222;Opfer von Menschenhandel&#8220; gef\u00fchrt wird. Im Jahre 2010 hatten 20% der vom BKA erfa\u00dften, mutma\u00dflichen &#8222;Opfer von Menschenhandel&#8220; deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft [<a href=\"http:\/\/tinyurl.com\/lagebild-menschenhandel-2010\">Lagebild Menschenhandel, BKA<\/a>].<\/p>\n<p>H\u00e4ufig wird im Zusammenhang mit Menschenhandel auch von &#8222;Zwangsprostitution&#8220; gesprochen. Der Begriff ist jedoch einerseits juristisch irref\u00fchrend (es gibt keinen solchen Straftatbestand), zum anderen spiegelt er nicht die Realit\u00e4t der Betroffenen von Menschenhandel wider. Diese arbeiten entweder gar nicht in der Prostitution, sondern in anderen Berufen, z.B. als K\u00f6che oder Zimmerm\u00e4dchen. Oder sie wurden nicht zur Prostitution gezwungen, sondern dazu, unter sklaven\u00e4hnlichen Bedingungen als Prostituierte zu arbeiten [<a href=\"http:\/\/ban-ying.de\/downloads\/KOK_Frauenhandel%20in%20die%20sexuelle%20Ausbeutung08.pdf\">Frauenhandel in die sexuelle Ausbeutung, Ban-Ying e.V.<\/a>]. Insofern handelt es sich bei einem gro\u00dfen Teil der sog. &#8222;Opfer von Menschenhandel&#8220; tats\u00e4chlich um Betroffene von Ausbeutung der Arbeitskraft (sofern man freiwillige Prostitution als Arbeit anerkennt). Ein anderer gro\u00dfer Teil (20%) rekrutiert sich hingegen aus jungen Erwachsenen, die das 21. Lebensjahr noch nicht \u00fcberschritten haben. Und nur bei einem sehr geringen Teil handelt es sich um Menschen, die tats\u00e4chlich von sexueller Gewalt oder dem Zwang, sich zum wirtschaftlichen Vorteil eines Dritten vergewaltigen lassen zu m\u00fcssen, betroffen sind. Verst\u00f6\u00dfe gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen (Abschn. 13 StGB) oder Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft (\u00a7 233 StGB) sind aber ohnehin bereits strafbar; ebenso sind Sklaverei und Zwangsarbeit nach \u00a74 EMRK verboten. Es bedarf des Konstruktes der &#8222;Zwangsprostitution&#8220; oder der &#8222;illegalen Prostitution&#8220; also nicht, um diese Straftaten effektiv zu verfolgen. Die Aspekte der sog. &#8222;Begleitkriminalit\u00e4t&#8220; stehen nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Angebot entgeltlicher erotischer Handlungen, sondern allenfalls mit der langj\u00e4hrigen Illegalit\u00e4t der Prostitution. Niemand spricht von &#8222;Zwangsk\u00f6chen&#8220; oder &#8222;illegalem Reinigungsservice&#8220; und kein Vergewaltiger h\u00f6rt auf, ein Vergewaltiger zu sein, weil er seinem Opfer im Anschlu\u00df drei Groschen hingeworfen hat. Der Begriff &#8222;Zwangsprostitution&#8220; ist daher ebenso abzulehnen, wie der der &#8222;illegalen Prostitution&#8220;. Prostitution ist <u>nicht<\/u> illegal; wer zu entgeltlichem Sex gezwungen wird, prostituiert sich nicht, sondern ist von Vergewaltigung oder sexueller N\u00f6tigung betroffen (\u00a7 177 StGB).<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"ma\u00dfnahmen\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von &#8222;Zwangsprostitution&#8220;<\/h2>\n<p>Wie im Abschnitt &#8222;Zuh\u00e4lterei, Menschenhandel und &#8218;Zwangsprostitution'&#8220; bereits ausgef\u00fchrt wurde, ist der Begriff &#8222;Zwangsprostitution&#8220; abzulehnen. Was damit eigentlich gemeint ist, sind zwei Dinge: a) die sexuelle Ausbeutung von Menschen, die in der Prostitution t\u00e4tig sind und b) die Ausbeutung der Arbeitskraft von Menschen, die in der Prostitution t\u00e4tig sind. (La\u00dft uns also auch davon sprechen und nicht von &#8222;Zwangsprostitution&#8220;!) Das Erste (a) stellt einen Versto\u00df gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dar, das Zweite (b) einen Versto\u00df gegen das Verbot der Sklaverei. In beiden F\u00e4llen handelt es sich um Menschenrecht, also um Rechte, die einem jeden Mensch zustehen &#8211; egal wer er ist und egal in welchem Beruf er arbeitet. Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung setzt sich der gesamte Abschnitt 13 des Strafgesetzbuches (\u00a7\u00a7 174 &#8211; 184g StGB) auseinander. Sklaverei verbietet hingegen \u00a7 4 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Wer eine Prostituierte gegen ihren Willen zum Sex zwingt, der verst\u00f6\u00dft gegen ihr Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und k\u00f6nnte bspw. auf Grundlage von \u00a7 177 StGB &#8222;Sexuelle N\u00f6tigung; Vergewaltigung&#8220; belangt werden. Wer eine Prostituierte gegen ihren Willen zur Arbeit zwingt, der verst\u00f6\u00dft gegen das Verbot der Sklaverei und k\u00f6nnte bspw. auf Grundlage von \u00a7 4 EMRK oder \u00a7 233 StGB belangt werden. Sonderparagraphen, die die sexuelle Ausbeutung und die Ausbeutung der Arbeitskraft Prostituierter unter Strafe stellen, braucht es deshalb nicht, weil Prostituierte auch Menschen sind. Selbst wenn alle Paragraphen zur Prostitution im StGB ersatzlos gestrichen w\u00fcrden, w\u00e4ren Ausbeutung zum Zwecke der finanziellen Bereicherung und Zwang zu sexuellen Handlungen gegen den eigenen Willen noch immer verboten.<\/p>\n<p>Die Forderung nach &#8222;Ma\u00dfnahmen gegen Zwangsprostitution&#8220; ist also ein populistischer und diskriminierender Gemeinplatz. Was eigentlich gefordert wird, sind Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Menschenrechte (Recht auf sexuelle Selbstbestimung + Verbot der Sklaverei). Diese Rechte werden a) durch gesetzliche Verankerung und b) durch polizeiliche Kontrolle bereits jetzt gut gesch\u00fctzt. Beide Aspekte sind im deutschen Recht bereits fest verankert &#8211; und zwar v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon, ob man Prostitution nun als Arbeit definiert oder als sexuelle Ausbeutung. Das hei\u00dft, dass sie  auch dann noch greifen, wenn man Prostitution zuk\u00fcnftig als Arbeit definiert. Der Abschnitt &#8222;Kontroll- und \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten&#8220; zeigt auf, dass polizeiliche Kontrollen bereits jetzt in ausreichendem Ma\u00dfe durchgef\u00fchrt werden, um sicher zu stellen, dass Menschenrechte auch in der Erotikbranche gewahrt bleiben. Der Abschnitt &#8222;Zuh\u00e4lterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution&#8220; zeigt hingegen, dass die Polizei ihre Kontrollen so sorgf\u00e4ltig durchf\u00fchrt, dass die Opfer- und T\u00e4terzahlen sehr gering sind und sogar j\u00e4hrlich sinken. Die Forderung nach &#8222;Ma\u00dfnahmen gegen Zwangsprostitution&#8220; oder &#8222;gegen illegale Prostitution&#8220; mi\u00dfachtet den Umstand, dass Kriminalit\u00e4tsraten bereits jetzt gering sind und dass bereits jetzt hinreichend Gesetze (Menschenrecht\/Strafrecht) existieren, um die wenigen T\u00e4ter dingfest zu machen. Die Menschenrechte Prostituierter sind gesch\u00fctzt und werden es auch dann noch sein, wenn wir Prostitution zuk\u00fcnftig als Arbeit verstehen, weil auch Arbeiter Menschen sind. Was wir hingegen tats\u00e4chlich brauchen, sind Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Situation ALLER Sexarbeiter. Wir brauchen nicht mehr Rechte gegen Prostitution, sondern wir brauchen mehr Rechte F\u00dcR Sexarbeiter: Only rights can stop the wrongs!<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"kontrolle\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Kontroll- und \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten<\/h2>\n<p>Die 3 Paragraphen des Prostitutionsgesetzes (ProstG) von 2001 haben die Sittenwidrigkeit der Prostitution (\u00a7 138  BGB) nicht explizit abgeschafft [<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/041\/1604146.pdf\">Evaluation des ProstG 2007, Bundestag<\/a>]. Sie erkl\u00e4ren lediglich die  Rechtskr\u00e4ftigkeit des Gesch\u00e4fts und erlauben die Aus\u00fcbung von Prostitution im Sinne eines sozialversicherungspflichtigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu allen anderen legalen Berufen wird die Aus\u00fcbung der Prostitution heute noch \u00fcberwiegend \u00fcber das Strafrecht reguliert. Allein 8 Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) befassen sich mit der Prostitution. Die bekanntesten von ihnen sind \u00a7 180a StGB &#8222;Ausbeutung von Prostituierten&#8220;, \u00a7 181a StGB &#8222;Zuh\u00e4lterei&#8220;, \u00a7 184e StGB &#8222;Verbotene Prostitution&#8220; (in Sperrbezirken), \u00a7 181f StGB &#8222;Jugendgef\u00e4hrdende Prostitution&#8220; (in der N\u00e4he von Kitas\/Schulen) und \u00a7 232 StGB &#8222;Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung&#8220;. Um die Prostitution zum Schutze der Jugend und des \u00f6ffentlichen Anstandes in bestimmten Gegenden zu verbieten, wurde \u00a7 297 EGStGB, die Grundlage f\u00fcr Sperrbezirksverordnungen in verschiedenen St\u00e4dten (z.B. M\u00fcnchen) und Gemeinden, eingef\u00fchrt. Die Aus\u00fcbung der Prostitution in Sperrbezirken ist nicht nur \u00fcber das Strafgesetzbuch, sondern auch durch das Ordnungswidrigkeitsgesetz verboten (\u00a7 120 OWiG). Damit ist die Jugend nun gleich dreifach vor Prostitution gesch\u00fctzt. Ausl\u00e4nder, die gegen die Vorschriften der &#8222;Gewerbeunzucht&#8220; (das meint Prostitution) versto\u00dfen, k\u00f6nnen ausgewiesen werden (\u00a7 55 AufenthG), selbst wenn sie statistisch als Betroffene von Menschenhandel gef\u00fchrt werden. Diverse Landespolizeigesetze erlauben den jederzeitigen Zutritt zu Wohnungen, die der Prostitution dienen (selbst wenn es sich um Privatwohnungen handelt) und die jederzeitige Identit\u00e4tsfeststellung von Personen, die sich in einer Prostitutionsst\u00e4tte aufhalten, z.B. \u00a7 21(2) und \u00a7 36(4) des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der \u00d6ffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) in Berlin. Beide M\u00f6glichkeiten polizeilicher Kontrolle bestehen durch \u00a7104 StPO und \u00a726 PolG auch bundesweit.<\/p>\n<p>Davon macht die Polizei auch regen Gebrauch. Laut einer Datenerhebung von Dona Carmen e.V. [<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/?p=153\">Razzien-Spiegel, Dona Carmen e.V.<\/a>] wurden zwischen 2000 und 2008 296 Gro\u00dfrazzien in Prostitutionsst\u00e4tten durchgef\u00fchrt. Rund 28.000 Ermittler kontrollierten dabei fast 4000 Etablissements und rund 20.000 Personen. Die Zahl der kontrollierten Objekte hat sich seit Einf\u00fchruung des Prostitutionsgesetzes vervierfacht, die Zahl der kontrollierten Personen verf\u00fcnffacht [<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/?p=294\">Artikel \u00fcber Polizei-Razzien, Dona Carmen e.V.<\/a>]. Von einer mangelnden Kontrolldichte, einer Dringlichkeit zur Sch\u00e4rferen Regulierung von Prostitutionsst\u00e4tten oder der Notwendigkeit zu neuartigen Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der &#8222;illegalen Prostitution&#8220; kann in Anbetracht der Gesetzeslage, der sinkenden Zahlen von Begleitkriminalit\u00e4t und der steigenden Zahlen von Polizeikontrollen in Prostitutionsst\u00e4tten nicht die Rede sein. Die Verbrechen, die unbedarfte Menschen gerne mit dem Wort &#8222;Zwangsprostitution&#8220; beschreiben, w\u00e4ren aber sogar dann illegal\/verboten, wenn man s\u00e4mtliche 17 Paragraphen, die das Wort &#8222;Prostitution&#8220; oder &#8222;Gewerbeunzucht&#8220; enthalten, in bundesdeutschen Gesetzen streichen w\u00fcrde. Jemanden gegen seinen Willen zur Prostitution zu zwingen, verst\u00f6\u00dft gegen \u00a74 EMRK (Verbot von Zwangsarbeit) und gegen \u00a7177StGB (Verbot von Vergewaltigung\/N\u00f6tigung). Es wird deutlich, dass Prostitutionstreibende \u00fcberkontrolliert, \u00fcberbesch\u00fctzt und \u00fcberbeh\u00fctet werden. Das ist staatlicher Paternalismus, durch den wir Huren bevormundet\/entm\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"kondomzwang\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Kondomzwang und Zwangsuntersuchungen (HIV\/Aids, STDs)<\/h2>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Januar 2001 wurde auch der sogenannte &#8222;Bock-Schein&#8220;, die monatliche Zwangsuntersuchung Prostituierter auf Geschlechtskrankheiten abgeschafft. Seitdem setzt die Pr\u00e4vention auf Aufkl\u00e4rung und Eigenverantwortung anstatt auf entw\u00fcrdigende Untersuchungen und Zwang, der einseitig nur auf Prostituierte ausgerichtet ist. Durch \u00a7 19 IfSG sind die Gesundheits\u00e4mter nun verpflichtet, anonyme und ggf. kostenlose Beratungen und Untersuchungen zu Geschlechtskrankheiten anzubieten, durchzuf\u00fchren oder sicher zu stellen und das tun sie auch.<\/p>\n<p>Der Landesregierung Bayern war dies nicht genug. Sie setze sofort nach Inkrafttreten des IfSG in \u00a7 6 HygV, ihrer landeseigenen Hygieneverordnung, den Kondomzwang f\u00fcr Prostituierte durch und konotrlliert diesen seither mithilfe verdeckter Ermittler, die sich als Freier ausgeben und nach ungesch\u00fctzem Verkehr fragen. Gehen Prostituierte darauf ein, m\u00fcssen sie mit hohen Geldstrafen im f\u00fcnfstelligen Bereich rechnen, was sie oft in den finanziellen Ruin treibt. Ob dieses Verfahren tats\u00e4chlich einem R\u00fcckgang von HIV\/Aids und Geschlechtskrankheiten unter Prostituierten und deren Freiern bewirkt, bleibt unklar. Die M\u00f6glichkeiten, die Gesundheitspolitik durch Kondom- oder Untersuchungszw\u00e4nge f\u00fcr die Sittenpolitik und ein Prostitutionsverbot durch die Hintert\u00fcr zu instrumentalisieren, wird aber deutlich.<\/p>\n<p>Es gibt keine zuverl\u00e4ssigen Zahlen dazu, wieviele Prostituierte ungesch\u00fctzten Verkehr anbieten und warum. Mit der KABP-Studie des Robert-Koch-Instituts zu HIV und Geschlechtskrankheiten unter Prostituierten liegen aber erste Zahlen zu Infizierungsraten vor. Die Forscher des RKI untersuchten dabei rund 9000 Prostituierte in rund 20.000 Tests auf HIV, Syphilis, Chlamydien, Gonorrh\u00f6 und Trichomonas. Lediglich 3% dieser Test waren positiv [<a href=\"http:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/S\/STI\/Studien\/KABPsurvSTI\/KABPsurvSTI_inhalt.html\">KABPsurvSTI-Studie, Robert-Koch-Institut<\/a>]. Dieses Ergebnis wirft die Frage auf, ob es sich bei Prostituierten \u00fcberhaupt um eine Risikogruppe handelt, ob diese \u00f6fter als Menschen in anderen Berufsfeldern mit HIV oder Geschlechtskrankheiten infiziert sind. Ob Kondomzwang und Zwangsuntersuchung von Prostituierten \u00fcberhaupt eine sinnvolle Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahme darstellen, bleibt unklar. Niemand fordert bspw. eine Kondompflicht f\u00fcr Schwule, obwohl HIV\/Aids erwiesenerma\u00dfen unter homosexuellen M\u00e4nnern in Deutschland verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig stark verbreitet ist [<a href=\"http:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/Infekt\/EpidBull\/Archiv\/2012\/Ausgaben\/28_12.html?nn=2374210\">Epidemologisches Bulletin 28\/2012, Robert-Koch-Institut<\/a>], d.h. st\u00e4rker als unter heterosexuellen Bettgenossen, die die Mehrheit prostitutiver Konstellationen ausmachen. Weiterhin auf die Aufkl\u00e4rung und Eigenverantwortung aller Menschen in allen Berufsfeldern und bei allen sexuellen Spielvarianten zu setzen, erscheint nicht verkehrt.<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"modelle\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>D\u00fcsseldorfer und Dortmunder Modell<\/h2>\n<p>Das sogenannte &#8222;<u>D\u00fcsseldorfer Verfahren<\/u>&#8220; ist eine Praxis, die in verschiedenen St\u00e4dten bereits zur Anwendung kommt. Es handelt sich dabei um ein  diskriminierendes und rechtlich dubioses Sonderbesteuerungsverfahren von  Prostituierten, das nach Ansicht der Hurenorganisation Dona Carmen e.V. jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt. Prostituierte sollen dabei eine  Tagespauschale entrichten, die \u00fcber Bordell-Betreiber und\/oder  Steuerfahnder als steuerliche Vorauszahlung sp\u00e4ter an das Finanzamt  abgef\u00fchrt wird. Dieses Vorgehen widerspricht laut Dona Carmen e.V. dem  Steuergeheimnis (\u00a7 30 AO), dem Grundsatz gleichm\u00e4\u00dfiger Besteuerung (\u00a7 85  AO), dem Umstand, dass Steuersch\u00e4tzungen nur gegen einzelne  Steuerpflichtige und nicht gegen eine ganze Berufsgruppe unternommen  werden d\u00fcrfen (\u00a7 162 AO) und dem Umstand, dass die Steuerfahndung nur  bei Vorliegen eines konkreten Verdachts auf eine Steuerstraftat aktiv  werden darf (\u00a7 206 AO) [<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/?p=216\">Artikel zum D\u00fcsseldorfer Verfahren, Dona Carmen e.V.<\/a>].  Das &#8222;D\u00fcsseldorfer Verfahren&#8220; stellt eine ganze Berufsgruppe unter  Generalverdacht, w\u00e4hrend die Finanz\u00e4mter auch ohne  Sonderbesteuerungsverfahren \u00fcber ausreichende rechtliche Grundlagen  verf\u00fcgen, um im Prostitutionsgewerbe aktiv zu werden.<\/p>\n<p>Das sogenannte &#8222;<u>Dortmunder Modell<\/u>&#8220;  sieht eine gewerberechtliche Regulierung der Prostitution bzw. Prostitutionsst\u00e4tten vor und wird bereits in diversen St\u00e4dten angewandt [welche?]. Zun\u00e4chst mu\u00df zwischen dem Akt, der Prostitution selbst, und dem Ort der Berufsaus\u00fcbung, der Prostitutionsst\u00e4tte unterschieden werden. F\u00fcr die AnbieterInnen k\u00e4uflicher Lust erscheint eine gewerberechtliche Regulierung nicht sinnvoll. Die AnbieterInnen wechseln h\u00e4ufig ihre Aufenthaltsorte und m\u00fc\u00dften sich also jedes Mal beim ortsans\u00e4ssigen Gewerbeamt neu anmelden. Eine gewerberechtliche Regulierung von Prostitutionsst\u00e4tten erscheint schon schlauer. Allerdings bedarf es einer genauen Definition des Begriffs &#8222;Prostitutionsst\u00e4tte&#8220;. Erotische Dienstleistungen werden nicht nur im Bordell, Saunaclub oder Laufhaus angeboten, sondern auch auf der Stra\u00dfe, im Auto, im Wald, auf dem Parkplatz, im (Stunden-)Hotel, in Gewerbe- und sogar in Privatwohnungen. Die gewerbliche Regulierung von Prostitutionsst\u00e4tten (Anmeldepflicht) sollte nicht mit einer Erlaubnispflicht (Konzession) einhergehen, da hierdurch ein Prostitutionsverbot durch die Hintert\u00fcr erwirkt werden kann. Abgesehen davon handelt es sich bei dem Ruf nach einer Konzessionierung von Prostitutionsst\u00e4tten und einer damit einhergehenden Registrierung aller Prostituierten um eine vom BKA und Innenministerien lancierte top-down Forderung mit dem Ziel der Ausweitung der Kontroll- und \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten der Polizei [<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/Wer-war-wann-f%C3%BCr-Konzessionierung.pdf (Wer war wann f\u00fcr eine Konzessionierung\">Wer war wann f\u00fcr eine Konzessionierung?, Dona Carmen e.V.<\/a>][<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/15-Argumente-gegen-Konzessionierung-1.pdf\">15 Argumente gegen eine Konzessionierung, Dona Carmen e.V.<\/a>].<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"konzession\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Aktuelle Regulierungspl\u00e4ne der Bundesregierung (Konzessionierung)<\/h2>\n<p>Am 11. Feburar 2011 hat der Bundesrat mehrheitlich dem von der Baden-W\u00fcrttembergischen Landesregierung vorgelegten Entschlie\u00dfungspapier zur &#8222;St\u00e4rkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsst\u00e4tten&#8220; [<a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_117\/SharedDocs\/Drucksachen\/2010\/0301-400\/314-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/314-10.pdf\">Drucksache 314\/10, Bundesrat<\/a>] zugestimmt. Der Beschlu\u00df sieht folgende Ma\u00dfnahmen vor:<\/p>\n<ol>\n<li>die Erlaubnispflicht f\u00fcr Prostitutionsst\u00e4tten (= Konzession)<\/li>\n<li>ummfassende Meldepflichten f\u00fcr Betreiber, Prostituierte und Mitarbeiter<\/li>\n<li>die  Kondompflicht<\/li>\n<li>die Ausweitung der Sanktionsm\u00f6glichkeiten<\/li>\n<li>die generelle Vermutung abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigung bei eingeschr\u00e4nkter Weisungsbefugnis<\/li>\n<li>eine \u00c4nderung des Jugendschutzgesetzes<\/li>\n<li>eine \u00c4nderung des Bundeszentralregistergesetzes<\/li>\n<p>Wie in den \u00fcbern\u00e4chsten Abs\u00e4tzen erl\u00e4utert wird, stellen diese Ma\u00dfnahmen einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig schweren Eingriff in die b\u00fcrgerlichen Freiheiten, insbesondere das Recht auf freie Berufsaus\u00fcbung und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, dar. In der Konsequenz bedeuten sie eine Ausweitung der \u00dcberwachungs- und Kontrollbefugnisse des Staates\/der Polizei gegen\u00fcber seinen B\u00fcrgern und sind keineswegs Ausdruck der beruflichen  Anerkennung und Gleichberechtigung von Prostituierten oder der gesetzlich verbrieften Legalit\u00e4t ihres Berufs.<\/p>\n<p>Schockierend sind dabei aber nicht nur die Forderungen selbst, sondern auch ihr Zustandekommen. Wie ein PDF des Dona Carmen e.V. aufzeigt [<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/Wer-war-wann-f%C3%BCr-Konzessionierung.pdf\">Wer war wann f\u00fcr Konzessionierung?, Dona Carmen e.V.<\/a>], sind die vom Bundesrat abgenickten Vorschl\u00e4ge zur Ausweitung der ohnehin schon umfangreichen Regulierung der Prostitution ihrem Ursprung nach geschickt lancierte Forderungen der Polizei (insb. des BKA, der LKAs, der GdP, etc.) und der Innenministerien (s. div. Positionspapiere der Innenministerkonferenzen). Die Exekutive wird zum Ideengeber der Legislative und die Gewaltenteilung, auf der unser demokratisches System beruht, dadurch quasi aufgehoben. Dass sich Polizeien aber schon aus Gr\u00fcnden der eigenen Legitimation (und Finanzierung ihrer Abteilungen) stets f\u00fcr die eigene Erm\u00e4chtigung und eine Ausweitung ihrer Kontrollbefugnisse aussprechen, d\u00fcrfte nicht weiter verwundern. Insofern wundert es auch nicht, dass im Bundesratsbeschlu\u00df selbst stets nebul\u00f6s von der &#8222;zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde&#8220; die Rede ist: Der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde ist Auskunft zu erteilen, sie erlaubt oder verbietet Bordelle, sie kontrolliert Betreiber und Prostituierte und sie leitet ggf. strafrechtliche Sanktionierungen ein. W\u00e4hrend im Bereich anderer, legaler Berufe die Kontrolle aber bspw. durch das Gewerbe-, das Bau- oder das Gesundheitsamt geschieht, ist im Falle der Prostitution die einzige zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die Polizei. In seiner Konsequenz bedeutet also die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses eine Ausweitung der polizeilichen Kontroll- und \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten, d.h. die Errichtung des Polizeistaates f\u00fcr alle B\u00fcrger, die der Sexarbeit nachgehen oder entsprechende Dienste in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Diese Tendenz wird insbesondere durch die Punkte 2 (Meldepflichten) und 7 (\u00c4nderung d. Bundeszentralregistergesetzes) deutlich. Betreiber von Prostitutionsst\u00e4tten w\u00e4ren zuk\u00fcnftig verpflichtet der Polzei s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge, s\u00e4mtliche personenbezogenen Daten, s\u00e4mtliche Besch\u00e4ftigungsorte und -zeiten der in ihrem Betrieb t\u00e4tigen Prostituierten zu melden. Damit die Polizeibeamten zum Zwecke der Konzessionierung Informationen \u00fcber potentielle Betreiber einholen k\u00f6nnen, die \u00fcber die in einem F\u00fchrungszeugnis erfa\u00dften Daten hinausgehen, mu\u00df das Bundeszentralregistergesetz \u00a741(1) ge\u00e4ndert werden. Bisher ist den Polizeien ein Zugriff auf diese Daten gesetzlich nicht gestattet. Da der Paragraph des Bundeszentralregistergesetzes aber nicht explizit von Prostituierten und Bordellbetreibern spricht, betr\u00e4fe eine \u00c4nderung vermutlich ALLE B\u00fcrger. B\u00fcrgerrechtler und Datensch\u00fctzer sollten auf die Barrikaden gehen.<\/p>\n<p>Pikant ist auch Punkt 5, die generelle Vermutung abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigung bei gleichzeitig bestehender eingeschr\u00e4nkter Weisungsbefugnis der Arbeitgeber, in Kombination mit Punkt 4 (Sanktionen) und Punkt 1 (Erlaubnispflicht\/Konzession). Normalerweise ist ein Arbeitgeber seinen Angestellten gegen\u00fcber weisungsbefugt; er kann z.B. \u00fcber die Zeit, den Ort, den Inhalt oder die Art ihrer Arbeit bestimmen und sie generell zur Arbeit anhalten. Im Falle der Prostitution ist das durch \u00a73 ProstG nicht m\u00f6glich. In der Konsequenz f\u00fchrt das dazu, dass s\u00e4mtliche Prostituierten selbstst\u00e4ndig arbeiten &#8211; obwohl ebenfalls durch \u00a73 ProstG eigentlich sozialversicherungspflichtige Anstellungsverh\u00e4ltnisse erm\u00f6glicht werden sollten. Das entbehrt nicht einer gewissen Logik: Das unternehmerische Risiko, eine Prostituierte anzustellen und also ihre Sozial-, Renten- und Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge sowie ihr festes Gehalt zahlen zu m\u00fcssen, w\u00e4hrend sie bei drei-monatigem K\u00fcndigungsschutz die Arbeit g\u00e4nzlich verweigern kann, ist einfach zu hoch. Niemand, der bei Verstand ist, stellt deshalb eine Prostituierte an. Wenn nun aber durch die vom Bundesrat beschlossene Gesetzes\u00e4nderung generell angenommen wird, dass eine in einem Bordellbetrieb t\u00e4tige Prostituierte eine Angestellte ist (also nicht selbstst\u00e4ndig arbeitet), so MUSS der Betreiber trotz Direktionsverbot Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr sie abf\u00fchren. Tut er es nicht, kann er wegen Steuerhinterziehung angezeigt werden. Dann greift Punkt 4 (strafrechtliche Sanktionen): Der Betreiber wird angeklagt und verurteilt. Dann greift Punkt 1 (Konzessionierung = Erlaubnispflicht): Dem verurteilten Straft\u00e4ter wird die Betriebserlaubnis entzogen, das Bordell wird geschlossen und s\u00e4mtliche, dort t\u00e4tige SexarbeiterInnen verlieren ihren Arbeitsplatz. Der Ma\u00dfnahmenkatalog stellt also ein Prostitutionsverbot durch die Hintert\u00fcr dar und dient ganz offensichtlich nicht dem Zweck, Prostituierte vor Ausbeutung zu bewahren.<\/p>\n<p>In Anbetracht der geringen Zahlen an Prostituierten, die \u00fcberhaupt nachweislich ausgebeutet werden (s. Abschnitt &#8222;Zuh\u00e4lterei, Menschenhandel und &#8218;Zwangsprostitution'&#8220; weiter oben), sind diese, die b\u00fcrgerlichen Freiheiten radikal einschr\u00e4nkenden Ma\u00dfnahmen v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. \u00dcber die Sinnlosigkeit der Forderung 3 nach einer Kondompflicht und die Absurdit\u00e4t der Forderung 6 nach versch\u00e4rftem Jugendschutz wurde ebenfalls weiter oben (s. Abschnitt &#8222;Kondomzwang und Zwangsuntersuchungen&#8220;, bzw. Abschnitt &#8222;Kontroll- und \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten&#8220;) geschrieben. Weitere Erl\u00e4uterungen und Bewertungen des Bundesratsbeschlusses zur Konzessionierung und versch\u00e4rften Reglementierung sogenannter &#8222;Prostitutionsst\u00e4tten&#8220; sind einer Stellungnahme des Dona Carmen e.V. [<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/?p=264\">Artikel zu den Regierungspl\u00e4nen, Dona Carmen e.V.<\/a>] zu entnehmen. Offen bleibt letztlich auch die Frage, was eigentlich eine &#8222;Prostitutionsst\u00e4tte&#8220; ist. Orte, an denen Prostitution ausge\u00fcbt wird, sind neben klassischen Bordellen z.B. Wohnungen, Autos, B\u00fcsche, W\u00e4lder, Verrichtungsboxen, Sterne- und Stunden-Hotelzimmer, SM-Studios, Nachtclubs, etc. pp.<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"feminismus\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Emanzipation und Feminismus (Verkauf des K\u00f6rpers \/ der Seele)<\/h2>\n<p>Die Forderung nach einem Prostitutionsverbot, ob nun direkt gegen die Huren oder indirekt gegen die Freier, ist keine Forderung, die im Namen des Feminismus ge\u00e4u\u00dfert werden sollte. Denn das Verbot der Prostitution w\u00fcrde die Rechte der Frau, \u00fcber ihren eigenen K\u00f6rper und ihr eigenes Leben selbst zu bestimmen, und also ein fundamentales Menschenrecht  einschr\u00e4nken und schw\u00e4chen [<a href=\"http:\/\/courtisane.de\/blog\/?p=518\">Artikel zu Feminismus, courtisane.de<\/a>][<a href=\"http:\/\/gc-cuny.academia.edu\/SibylSchwarzenbach\/Papers\/697318\/Contractarians_and_feminists_debate_prostitution\">Paper on Feminism and Prostitution, Sibyl Schwarzenbach<\/a>]. Dieses Recht erk\u00e4mpfen sich Frauen gerade erst und diesem Kampf hat sich der Feminismus verschrieben. Ein generelles Prostitutionsverbot kann nicht damit begr\u00fcndet werden, dass Frauen Opfer von Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung w\u00fcrden, wenn Prostitution erlaubt ist. Denn Frauen werden auch Opfer von Menschenhandel oder sexueller Gewalt, wenn sie nicht als Prostituierte t\u00e4tig sind. Wenn sie aber als Prostituierte t\u00e4tig sind und Prostitution illegal ist, haben sie keine M\u00f6glichkeit, sich im Zweifelsfalls gegen Gewalt und Ausbeutung zur Wehr zu setzen. Denn durch ein Outing gegen\u00fcber der Polizei w\u00fcrden sie riskieren, selbst als Kriminelle bestraft zu werden. Daher mu\u00df Prostitution legal bleiben. Illegale haben keine Rechte. F\u00fcr die Illegalit\u00e4t, d.h. die Entrechtung, einer Frau einzutreten, widerspricht dem feministischen Kampf f\u00fcr die Gleichberechtigung der Frau.<\/p>\n<p>Die Datenerhebungen des BKA und des StBA beweisen zudem, dass die Zahlen der Straft\u00e4ter und Opfer sog. &#8222;Begleitkriminalit\u00e4t&#8220; j\u00e4hrlichen sinken (s.o.) und dass unter den Opfern nicht nur Frauen und unter den T\u00e4tern nicht nur M\u00e4nner sind. Ein Prostitutionsverbot kann auch nicht damit begr\u00fcndet werden, dass einige Frauen die Vorstellung, ihren K\u00f6rper einem fremden Mann zur eingeschr\u00e4nkten Verf\u00fcgung zu stellen, besch\u00e4mend und erniedrigend f\u00e4nden. Denn andere Frauen empfinden es anders und haben das Recht dazu, eine von der Norm abweichende Sexualit\u00e4t zu entwickeln [<a href=\"http:\/\/courtisane.de\/blog\/?p=557\">Artikel zu Sexismus, courtisane.de<\/a>]. Die promiskuitive Lebenswirklichkeit einer Hure ist weit von der traditionellen (viktorianischen) Sexualmoral entfernt, nach der eine Frau passiv und lustlos und nur ihrem Ehemann gef\u00fcgig und Sex lediglich der Fortpflanzung dienlich zu sein hat. Eine Frau, die sich (freiwillig) f\u00fcr die Prostitution entscheidet, sollte f\u00fcr ihre Entscheidung ebensowenig verachtet, diskriminiert und bestraft werden, wie eine Frau, die sich privat aufreizend kleidet, wechselnde Partner und einen aktiven Sexualtrieb hat. Keine von ihnen ist eine &#8222;Schlampe&#8220;, keine ein Opfer des Patriarchats. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfa\u00dft auch das Recht, sich F\u00dcR eine aktive Sexualit\u00e4t zu entscheiden.<\/p>\n<p>Der Frau sollte dar\u00fcber hinaus nicht nur das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualit\u00e4t, sondern endlich auch die F\u00e4higkeit dazu zugestanden werden. Eine selbstbestimmte Sexualit\u00e4t ist auch einer Prostituierten m\u00f6glich, sofern der rechtliche Rahmen daf\u00fcr geschaffen ist, der es ihr im Zweifelsfall erlaubt, sich gegen Ausbeutung und Gewalt zur Wehr zu setzen. Es ist bewiesen (s.o.), dass Prostituierte mehrheitlich keine Opfer sexueller Ausbeutung sind. Die Mehrheit der Prostituierten ist in der Lage, selbst zu bestimmen, in welchem Umfang, in welcher Form sie ihren K\u00f6rper prostitutiv anbieten will. Sie verkauft nicht ihren K\u00f6rper oder ihre Seele, sondern lediglich eine Dienstleistung [<a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/Vortrag-LINKE-II-Juni-2012.pdf\">Zum Warenbegriff, Dona Carmen e.V.<\/a>]. Wer behauptet, eine Prostituierte verkaufe ihren K\u00f6rper, objektifiziert Huren und \u00fcbt damit selbst Diskriminierung aus. Nur eine konsequente Legalisierung der Prostitution erm\u00f6glicht es diesen Frauen, im Falle  einer Verletzung ihrer Selbstbestimmung, d.h. im Falle sexueller  Ausbeutung oder Ausbeutung ihrer Arbeitskraft, rechtliche Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Ist Prostitution aber verboten, k\u00f6nnen sich diese Frauen nicht mehr mithilfe des Rechts gegen solche Grenz\u00fcberschreitungen zur Wehr setzen. Die Position der Frauen w\u00fcrde dadurch geschw\u00e4cht; sie w\u00fcrden schutzlos und das Ausleben ihrer sexuellen Selbstbestimmung w\u00fcrde eingeschr\u00e4nkt. Deshalb mu\u00df die konsequente Legalisierung der  Prostitution eine feministische Forderung werden.<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"kapitalismus\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Finanzielle Abh\u00e4ngigkeit und Ausbeutung<\/h2>\n<p>Eine Studie zur Studentenprostitution, die vom Studien-Kolleg der  Humbold-Universit\u00e4t Berlin durchgef\u00fchrt  wurde, kam zu dem Ergebnis,  dass die meisten Studenten, die neben dem  Studium in der Sexarbeit t\u00e4tig sind, kein Geld von ihren Eltern bekommen  und daher ihr Studium selbst finanzieren m\u00fcssen. Der Tenor, der in solchen Ergebnissen mitschwingt, ist klar: &#8222;Die armen Studenten, jetzt m\u00fcssen sie sich schon  prostituieren, um ihr Studium zu finanzieren!&#8220; Doch kann es in einer  kapitalistischen Gesellschaft nicht \u00fcberraschen, dass Menschen Jobs  annehmen, weil sie das Geld brauchen. Es ist vielmehr anzunehmen, dass  auch Studenten, die neben dem Studium im Call-Center, bei  McDonalds oder der PIN-AG arbeiten, dies tun, weil sie nicht von ihren  Eltern   finanziert werden. Man kann sogar davon ausgehen, dass der  gr\u00f6\u00dfte Teil  der Bev\u00f6lkerung haupt- oder nebenberuflich als Was-auch-immer arbeitet,  weil er notgedrungen irgendwie seinen  Lebensunterhalt finanzieren mu\u00df. Aber die werden nicht gefragt. Wer immer wieder auf die prek\u00e4re finanzielle Situation von Menschen in der Prostitution hinweist, sollte nicht vergessen, wieviele Menschen in anderen Berufen sich in finanziellen Notlagen befinden.<\/p>\n<p>Wollte  man das \u00e4ndern, k\u00f6nnte man sich generell gegen prek\u00e4re  Arbeitsverh\u00e4ltnisse, gegen Ausbeutung der Arbeitskraft und f\u00fcr einen  Mindestlohn engagieren. Ebenso k\u00f6nnte man ein solches Problem mit einem  bedingungslosen Grundeinkommen l\u00f6sen. Denn wer keine existentielle Not hat, seinen Lebensunterhalt finanzieren zu m\u00fcssen, der wird sich f\u00fcr eine Arbeit entscheiden k\u00f6nnen, die ihm neben dem finanziellen Zugewinn auch einen intellektuellen, emotionalen oder k\u00f6rperlichen Zugewinn sichert. Auch dann werden sich Menschen noch immer f\u00fcr die Prostitution entscheiden, weil es auch heute schon Menschen gibt, die der Sexarbeit nicht (prim\u00e4r) aus finanziellen Gr\u00fcnden nachgehen. Manche entscheiden sich auch f\u00fcr die Prostitution, weil sie sich hier weniger ausgebeutet vorkommen, ihre Zeit freier gestalten und dabei besser verdienen k\u00f6nnen als in anderen Jobs. Zu fragen, wie gl\u00fccklich oder ungl\u00fccklich ein  Mensch in der Prostitution ist, aber nicht gleichzeitig zu fragen, wie gl\u00fccklich oder ungl\u00fccklich ein Mensch im Call-Center, bei McDonalds, in der PIN-AG oder sonstwo ist, stellt eine diskriminierende Selektion dar [<a href=\"https:\/\/secure.wikimedia.org\/wikipedia\/de\/wiki\/Othering\">Artikel &#8222;Othering&#8220;, wikipedia<\/a>]. Die Ergebnisse solch selektiver Umfragen k\u00f6nnen also kein Argument gegen Prostitution, sondern allenfalls eines gegen unsere kapitalistische Gesellschaftsform sein [<a href=\"http:\/\/courtisane.de\/blog\/?p=457\">Artikel zu Studentenprostitution, courtisane.de<\/a>].<\/p>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n<p><a name=\"links\">&nbsp;<\/a><\/p>\n<h2>Weiterf\u00fchrende Links<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/prostitution.piratenpad.de\/info\">das Original-Infoblatt PROstitution im Etherpad<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/prostitution.piratenpad.de\/quellen\">ausf\u00fchrliche Quellensammlung im Etherpad<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/klabautercast.de\/2012\/11\/19\/folge-103-prostitution\/\">Klabautercast zu Prostitution mit Carmen &#038; Maha<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.sexwork-deutschland.de\/Prostituierten-Vereinigung\/Wir_zeigen_Flagge.html\">Sexarbeiter Deutschland: Wir zeigen Flagge!<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>[<a href=\"#top\">&uarr; nach oben<\/a>]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00bb Prostituierte arbeiten nur aus finanzieller Not. 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